Das von uns eingereichte Konzept zur Schulgründung wurde von den Behörden abgelehnt, obwohl dies in Petershausen seit 2009 umgesetzt ist. Das „besondere pädagogische Interesse“ wurde von der Behörde nicht anerkannt. Deshalb hat unser Rechtsanwalt Hr. Sträßer eine Klage zur Zulassung des Konzepts eingereicht. Dieser hatte 2008 auch das Gerichtsverfahren der Aktiven Schule Peterhausen zur Genehmigung ihres Konzepts begleitet. Weitere Infos dazu finden Sie in den unten verlinkten Zeitungsartikeln.

Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Spenden angewiesen und freuen uns über Ihre finanzielle Unterstützung für das Gerichtsverfahren. Auf Wunsch veröffentlichen wir die Namen der Spender auf unserer Homepage. Als gemeinnütziger Verein sind wir berecbtigt eine Spendenquittung zur Absetzung bei der Steuer auszustellen.

Empfänger: ErLe-Erlebnis-Lernen e.V.

IBAN DE80 7039 0000 0007 8091 58

Verwendungszweck: Aktive Schule Penzberg

Artikel über die Aktive Schule Penzberg:

https://www.dasgelbeblatt.de/lokales/penzberg/regierung-oberbayern-konzept-aktive-schule-penzberg-kein-besonderes-paedagogisches-interesse-13785501.html

Konzept für Aktive Schule Penzberg wird besonderes pädagogisches Interesse abgesprochen